| 1. | Die Angebote der werkzwo GmbH sind freibleibend und unverbindlich. |
| 2. | Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. Mit der schriftlichen Annahme der werkzwo GmbH kommt der Vertrag zustande. |
| 3. | Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann für die werkzwo GmbH verbindlich, wenn diese Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die werkzwo GmbH erstellt ihre Angebote grundsätzlich auf der Grundlage der Maßangaben des Vertragspartners, für deren Richtigkeit die werkzwo GmbH keine Haftung übernimmt. |
| 1. | Die im Angebot der werkzwo GmbH angegebenen Preise gelten – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird – für 30 Tage ab dem Datum des Angebotes. Erfolgt die Annahme durch den Vertragspartner nach diesen 30 Tagen, ist die werkzwo GmbH nicht mehr an die Preise gebunden. |
| 2. | Die Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. |
| 3. | Die Preise gelten – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist – für die mietweise Zurverfügungstellung der bestellten Materialien sowie den vertragsgemäßen Auf- und Abbau. |
| 4. | Nicht im Preis enthalten sind – sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird – die messeseitigen Anschlusskosten, wie etwa (aber nicht abschließend) Standflächenmiete, Elektro-, Wasser-, Kommunikations- und Druckluftanschlüsse, Seilabhängungen, Stapler, Scherenarbeitsbühnen, Kurbellifte, Leergut- und Vollguteinlagerungen sowie Gebühren aller Art, welche von den Messegesellschaften, Speditionen, Abfertigungsorganen, Zollbehörden etc. erhoben werden und auch Gebühren für einen von dem Vertragspartner gewünschten vorzeitigen Aufbau oder verlängerten bzw. verspäteten Abbau, die Standreinigung während der Laufzeit, die Standwache etc. Sollte die werkzwo GmbH diese Leistungen bei Dritten für den Vertragspartner auf Wunsch des Vertragspartners bestellen, haftet die werkzwo GmbH nicht gegenüber den Dritten. Der Vertragspartner stellt im Zweifel die werkzwo GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. Wenn die werkzwo GmbH diese Leistungen bei Dritten für den Vertragspartner bestellt, erfolgt dies aufgrund der Angaben des Vertragspartners. Der Vertragspartner allein ist für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich. |
| 1. | Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch die werkzwo GmbH schriftlich bestätigt werden. Eine Standübergabe erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. |
| 2. | Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen wie etwa Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc. hat die werkzwo GmbH auch bei schriftlich verbindlich vereinbarten Lieferfristen und Lieferterminen nicht zu vertreten, auch dann nicht, wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten der werkzwo GmbH eintreten. Solche Verzögerungen berechtigen die werkzwo GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. |
| 3. | Die werkzwo GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen im für den Vertragspartner zumutbaren Umfang jederzeit berechtigt. |
| 4. | Die Einhaltung etwaiger schriftlich vereinbarter Liefer- und Leistungsverpflichtungen der werkzwo GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung notwendiger Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners voraus. Etwaige durch die Nichteinhaltung solcher Verpflichtungen des Vertragspartners entstehende Mehrkosten hat dieser zu tragen. |
| 1. | Die werkzwo GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen vor. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bestehen Anhaltspunkte, welche die Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners oder das Drohen einer solchen rechtfertigen, ist die werkzwo GmbH berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. |
| 2. | Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen für die werkzwo GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne diese zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware i. S. d. Ziff. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner stehen der werkzwo GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt das Eigentum der werkzwo GmbH durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Vertragspartner bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für die werkzwo GmbH. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware i. S. d. Ziff. 1 |
| 3. | Der Vertragspartner ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind der werkzwo GmbH unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können und die Drittwiderspruchsklage berechtigterweise erhoben worden ist. Stundet der Vertragspartner seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen die werkzwo GmbH das Eigentum der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Jedoch ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegenüber seinem Abnehmer erst künftig entstehenden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der Vertragspartner zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt. |
| 1. | Für die Leistungen der werkzwo GmbH ist die Gesamtauftragssumme – sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird – wie folgt zu zahlen: 50 % bei Auftragserteilung, spätestens allerdings vier Wochen vor Montagebeginn, der Rest nach Fertigstellung des Messestandes, in jedem Falle jedoch vor Eröffnung der Messe. Bei nicht ordnungsgemäßer und/oder fristgerechter Zahlung steht der werkzwo GmbH ein Zurückbehaltungsrecht an den Messe- und Ausstellungsmaterialien bis zur vollständigen Bezahlung zu. |
| 2. | Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann berechtigt, wenn die behaupteten Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner darüber hinaus nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. |
| 3. | Befindet sich der Vertragspartner mit einer Zahlung in Höhe von mindestens 2.000,00 € in Verzug, ist die werkzwo GmbH berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen – auch aus später abgeschlossenen Verträgen – bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Positionen rückzubehalten. Dies betrifft auch die Zurverfügungstellung weiteren Materials für zukünftige Messen, auch wenn für den dortigen Vertrag die Anzahlung bereits geleistet ist. |
| 1. | Schadensersatzansprüche gegen die werkzwo GmbH sind – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung – ausgeschlossen, soweit die Pflichtverletzung nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist. |
| 2. | Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die werkzwo GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit, dann jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. |
| 3. | Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse aus den Ziffern 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die auf ein arglistiges Verhalten der werkzwo GmbH zurückzuführen ist und nicht auf Ansprüche aus einer Haftung für übernommene Garantien, nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. |
| 4. | Soweit die Haftung für die werkzwo GmbH ausgeschlossen oder beschränkt worden ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. |
| 1. | Stellt der Vertragspartner der werkzwo GmbH Planungsunterlagen zur Herstellung der (Stand-) Materialien zur Verfügung, so übernimmt der Vertragspartner die Gewährleistung dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach diesen Unterlagen hergestellten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die werkzwo GmbH trifft keinerlei Verpflichtung, nachzuprüfen, ob durch eine solche Herstellung und Lieferung auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Sollte die werkzwo GmbH durch Dritte aufgrund einer Urheberrechts- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, so stellt der Vertragspartner die werkzwo GmbH von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen frei. |
| 2. | An sämtlichen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich die werkzwo GmbH die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit der werkzwo GmbH zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten und Vertragsunterlagen gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen an die werkzwo GmbH zurückzugeben. |
| 1. | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnorm des internationalen Privatrechts. |
| 2. | Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der Sitz der werkzwo GmbH (Lüdenscheid) als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. |
| 3. | Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen weiterer vertraglicher Vereinbarungen mit der werkzwo GmbH unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. |